Erfolgsbilanz oder Augenwischerei?

Diese Frage stellt sich, wenn man die offiziellen Zahlen der von Wölfen gerissenen Nutztiere im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren verfolgt. Während 2007 für (jeweils ausreichend geschützte) 56 getötete Schafe, 2 Ziegen und 2 StückGehegewild eine Entschädigung von insgesamt 16000 Euro zur Auszahlung kamen, waren es 2010 nur noch 1000 Euro für 3 Schafe- und das bei einer Verdoppelung der Wolfspopulation in diesem Zeitraum.

Das Wolfskontaktbüro führt diesen Rückgang auf die zunehmende Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen zurück. Der SächsischeLandesbauernverband (SLB) ist da anderer Meinung. Laut Aussage des SLB-Vertreters Manfred Uhlemann wird der Wolf als Verursacher im Rahmen der Begutachtungen immer häufiger ausgeschlossen, ohne dass für die betroffenen Tierhalter nachvollziehbar ist, nach welchen Kriterien dies geschieht. Die angefertigten Rissprotokolle werden den Geschädigten oftmals nicht einmal zur Kenntnis gegeben, sondern wie geheime Verschlusssachen behandelt.

Diese Vorwürfe weist der Sprecher des Sächsischen Umwelt- und Agrarministeriums zurück. Er sagt: “Die Zuordnung der Risse erfolgt nach ganz klaren Kriterien. Der Wolf wird als Verursacher immer dann ausgeschlossen, wenn es keine Verletzungen gibt, die für einen Wolfsbiss als Todesursache sprechen. Dabei kommt es darauf an, die Todesursache zu bewerten. Unbedeutend ist dagegen, ob Wölfe an dem bereits toten Kadaver gefressen haben“. Er verweist darauf, dass es in allen sächsischen Landratsämtern geschulte Mitarbeiter als Rissgutachter gebe. Im Landkreis Bautzen ist dies Hagen Rothmann. Nach seiner Fachkenntnis „...erkennt man einen Wolfsriss schon daran, dass große Teile des Kadavers fehlen. Der Wolf tötet aus Hunger und frisst deshalb so viel wie möglich. Hunde reißen, um ihren Jagdtrieb zu befriedigen, und fressen nicht so viel Fleisch. Der Wolf sei bestrebt zum Fressen in Deckung zu gehen. Daraus resultieren zum Teil mehrere Hundert Meter lange Schleifspuren des Kadavers.“ Rothmann sei im vergangenen Jahr zehn Mal zu Rissbegutachtungen gerufen worden. „ Noch vor Ort informiere ich den Tierhalter über das Ergebnis“ Das Protokoll, Grundlage des späteren Gutachten, fertigt er am Schreibtisch in seinem Büro. Das Protokoll und das Gutachten bekommt der Tierhalter nicht zu sehen.

Gegen den von der Landesdirektion erlassenen Bescheid kann der Tierhalter gegebenenfalls Einspruch erheben. Dann erhält er erst Zugang zu dem Gutachten. Andernfalls sei eine Einsichtnahme nicht vorgesehen.

Dem SLB sind weitere unklare Verfahrensweisen bei der Wolfsrissregulierung bekannt. Gemeinsam mit einem Betrieb aus dem Raum Bautzen habe man jetzt eine Musterklage auf Entschädigung beim Verwaltungsgericht Dresden eingereicht, die aufgrund eines - dem Betroffenen unbekannten – Gutachtens verweigert worden war. Es gebe noch mehr Betriebe, die glauben, dass ihnen die Entschädigung zu Unrecht verweigert wurde. Doch nicht alle seien bereit, sich auf eine juristische Auseinandersetzung einzulassen. SLB Hauptgeschäftsführer dazu:„….sie sind es leid, sich mit der Verwaltung herumzustreiten“. Zumal sie in anderen Angelegenheiten auf ein gutes Miteinander mit den staatlichen Stellen angewiesen seien.

(Nach Pressemitteilungen des SLB zusammengestellt)