Warum denn einfach, wenn’s auch schwer geht?

Deutschland und die internationalen Standards des Artenschutzes am Beispiel des Wolfes

Die LCIE, die LARGE CARNIVORE INITIATIVE EUROPE, hat im Auftrag der EU-Kommission 2008 die

Guidelines for Population Level Management Plans“ herausgegeben, wörtlich übersetzt die

„Richtlinien für Managementpläne zum Populationsstand“.

Dieses Dokument, wie fast alle EU-Papiere nur auf englisch verfügbar, behandelt umfassend alle Themenkreise rund um das Monitoring und den Schutz der Großräuber Bär, Wolf, Luchs und Vielfraß in Europa. Die Liste der Autoren liest sich wie das who is who des europäischen Artenschutzes. Auch eine Frau Ilka Reinhardt wird unter den Mitwirkenden verzeichnet. Wenig erklärlich ist in diesem Zusammenhang, dass in diesen Richtlinien wiedergegebene elementare Erkenntnisse keinen Niederschlag im „Managementplan für den Wolf in Sachsen“ fanden, der nur 10 Monate später am 11.05.09 verabschiedet wurde. Bereits im Titel des sächsischen Plans ist die Populationsgröße verschwunden; entsprechende Ziele sucht man vergeblich.

Das Werk ist zu umfangreich, um es hier vollständig zu übersetzen. Dies muss sich auf die grundsätzlichen Abschnitte beschränken, die an dieser Stelle Zug um Zug übersetzt und kommentiert werden sollen.

Grundsatzerklärungen der LCIE zu den Themen

Letale Kontrolle und Bejagung von Großräubern (im O-Text S. 71 ff.) Übersetzung

Hier sind alle Voraussetzungen geklärt, die bei ideologiefreiem und gutwilligem Umgang der beteiligten Gruppen den sachlichen Umgang mit dem Wolf im Übergang von der Anfang des Jahrtausends extrem seltenen (nach EU-Einstufung auch heute noch ‚prioritären‘) Art zu einer wieder heimisch gewordenen ‚normalen Tierart‘ zu erfüllen sind. Entsprechende Ziele sind in dem 2013 zur Überarbeitung anstehenden Managementplan für den Wolf in Sachsen nicht zu finden, geschweige denn, es seien darin irgendwo (Bestands)ziele formuliert, bei deren Erreichen man von einem Erfolg dieses Plans sprechen dürfte. Eine Abstimmung des sächsischen Plans mit andren Bundesländern oder gar grenzüberschreitend mit Polen wird noch nicht einmal erwähnt.

Bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit wird ausdrücklich der Wille der offiziellen betont, dass man hier in Sachsen seine eigenen Erfahrungen machen will. Dies kann man auch als Verstoß gegen die entsprechende EU-Richtlinie bezeichnen. Auf wessen Kosten dies geschehen soll, wird der davon betroffenen Landbevölkerung von Tag zu Tag immer deutlicher!

Die Erklärung der LCIE weist, ungeachtet dort völlig anderer Lebensraumbedingungen, erstaunliche Parallelen mit den beiden ersten Managementplänen für die Wölfe im US-Bundesstaat Idaho auf. Dort erreichte der Bestand nach Aussetzung von 35 Wölfen 1995 nach 12 Jahren einen Bestand von über 700 Individuen, der seit 2007 kontinuierlich bejagt wird. Die durchaus hilfreiche Inhalte aus beiden Quellen werden in allen deutschen Managementplänen für den Wolf konsequent ignoriert.

Großräuberschutz und Waldwirtschaft (im O-Text S. 74 ff.) Übersetzung

In der Erklärung zur Waldwirtschaft werden Aspekte aufgezeigt, welche ALLEN Jagdbehörden und Forstbetrieben Deutschlands ins Stammbuch zu schreiben sind: Die Schalenwilddichte eines Waldgebietes bemisst sich nicht nach den ökonomischen Vorgaben des (zumeist staatlichen) Forstbetriebes, sondern nach der ganzheitlichen Betrachtung des Lebensraumes Wald und der Gesamtheit der dort lebenden Arten. Der aktuelle Umgang mit dem Schalenwild in deutschen (Staats)Forsten, er wäre mit den Begriffen ‚Jagd und Hege‘ falsch beschrieben, verlagert die Ernährung der Großräuber Wolf und Luchs konsequent in die privaten Wälder und Jagdreviere.

Die in der Erklärung durch die LCIE vertretene Auffassung, das in den Wäldern vorkommende Schalenwild dadurch zu Raubtierfutter zu degradieren, dass sich seine Bestandshöhe am Ernährungsbedarf vorkommender Großräuber bemessen soll, ist schlicht als unethisch abzulehnen. Wildtieren eine nach ihrer Ernährung unterschiedlich Wertigkeit zuzuweisen, zeugt von einer Arroganz, die der LCIE nicht gut ansteht und den an anderer Stelle in diesem Text wiedergegebenen Auffassungen widerspricht.

Dieser Widerspruch ändert nichts daran, dass die wesentliche Positionen der LCIE zum Umgang mit den Großräubern zur Nutzung in unserer Argumentation durchaus geeignet sind. Dies ist auch im Zusammenhang mit dem Manifest zur Erhaltung des Wolfes von der IUCN zu sehen. Ein interessanter Aspekt wäre, ausgewählte Thesen und Forderungen aus beiden Papieren zur Diskussion zu stellen, ohne zuvor die Quellen zu nennen.

Monitoring von Großraubtieren (im O-Text S. 82 ff.)Übersetzung

Diese Erklärung der LCIE wäre 2009 taufrisch die perfekte Handreichung für die Verfasser der BfN-schrift 251 „Monitoring von Großraubtieren in Deutschland“ gewesen, deren Mitverfasserin Ilka Reinhardt eben diese Erkenntnisse wohl nicht einbringen wollte. Bereits zu diesem Zeitpunkt kam kein europäisches Land auf die Idee, die für den Luchs im Alpenraum entwickelten SCALP-Kriterien (Status and Conservation of the Alpine Lynx Population) von einem solitär lebenden Feliden im Hochgebirgsraum als Nachweismethode auf den im Rudel lebenden Caniden WOLF in Flachland und Mittelgebirge zu übertragen. Diese Methode wird im Zusammenhang mit dem Wolf noch nicht einmal erwähnt. Auch eine Übersicht der für den Wolf angewandten Monitoringmethoden aus dem Januar 2013 zeigt Deutschland als einzigen Anwender dieser hoch komplizierten und aufwendigen Methode.

Als sei dies nicht genug gewesen, hat man sich in der BfN-Schrift unter 3.1.2 noch einmal zusätzliche Kriterien auferlegt und verlangt nicht wie die LCIE empfiehlt, ausgebildete und kritische Personen zur Beobachtung und zur Ermittlung von Daten, nein, es werden Kriterien für eine erfahrene Person postuliert, die zu diesem Zeitpunkt in Deutschland nur 2 Mitverfasserinnen dieses papiers sehr bedingt erfüllen konnten. Auch so kann man den eigenen Auftrag absichern, aber dies sollte an anderer Stelle bewertet werden. Nur sollte eine solche „erfahrene Person" nicht mit dem Handicap ausgestattet sein, nach eigener Aussage „auf 200m nicht in der Lage, einen Wolf von einem Fuchs zu unterscheiden“ (Zitat Frau Ilka Reinhardt anlässlich des Wolfstages in Rietschen 2013 – öffentlicher Vortrag).

Hier gilt es schnellstens in Deutschland internationale Standards anzuwenden, nicht zuletzt um den Anforderungen der FFH-Richtlinie nachzukommen. Der aktuell damit befasste Personenkreis, seien es Verwaltung oder deren Auftragnehmer, kostet den Steuerzahler zwar viel Geld, ist aber nicht in der Lage, diesen Anforderungen zu genügen.