NORDISCHE SAGENWELT
oder
Wie Schleswig-Holstein der Wolf verkauft wird
In einem Artikel der Husumer Nachrichten vom 07.08.17 waren unter dem Titel „Wölfe kommen auf leisen Sohlen“ wundersame Dinge zu lesen, wie sich der Landeskoordinator der Wolfsbetreuer in unserem nördlichsten Bundesland den Umgang mit dem Wolf in seiner Heimat vorstellt. Dass der Wolf keine Sohlengänger ist, bleibt dabei am Rande. Viel wichtiger ist es, sich mit den Problemen auseinanderzusetzen, die ein Großraubtier in einer Region verursacht, welche mit die höchste Weidetierdichte in ganz Deutschland aufweist. Sicher reißt der Wolf überwiegend Rehe und anderes Schalenwild, aber am gedeckten Tisch einer Schafskoppel wird er nicht hungrig vorbeilaufen.
Wenn nicht nur im beschriebenen Fall von „rätselhaften Rissen“ berichtet wird, so ist dabei zu bedenken, dass es diese vor dem Auftauchen des Wolfes in der Region in dieser Form nicht gegeben hat. Wer dieses Geschehen streunenden Hunden zuordnet, möge sich fragen, wann er den letzten Streuner in offener Landschaft gesehen hat.
In Schleswig-Holstein gilt bei Rissen ausschließlich der genetische Nachweis eines Wolfes als Beweis. Gleichzeitig wird aber eingeräumt, wie schwierig es sei, verwertbare Proben zu nehmen. Hier sind die Fähigkeiten der geschulten Wolfsbetreuer UND des bearbeitenden Labors zu hinterfragen. Gleiches gilt für die Aussage, dass es erst einen Nutztierriss durch einen Wolf in Nordfriesland gegeben habe. Angesichts chaotischer Risslisten des Wolfsmonitorings, in die erst nach mehreren parlamentarischen Anfragen begrenzt Ordnung kam, mag dies glauben wer will. Es verfestigt sich der Eindruck, dass die Wolfsbetreuer des Landes sich mehr der Betreuung der wenigen Wölfe widmen als den Problemen und Interessen der betroffenen Nutztierhalter. Was es hier braucht, sind Rissbegutachter, die qualifiziert und neutral ein solches Geschehen beurteilen können. Sie könnten sowohl dem Monitoring als auch den Tierhaltern einen Dienst erweisen. Deren Chance auf Ersatzleistungen, einen Rechtsanspruch gibt es nicht, hängt derzeit vom Lotteriespiel einer mehr oder weniger qualifiziert genommenen Genetikprobe ab.
Es ist richtig erkannt, dass die Weidetierhaltung an Deichen oder auf schmalen Parzellen nicht wirksam geschützt werden kann. Aber hat man sich auch einmal die Frage gestellt, ob dieses Verbreitungsgebiet für den Erhalt der Art Wolf in Deutschland oder Europa überhaupt erforderlich ist? Will man erst warten, ob ein Wolf irgendwo größere Schäden anrichtet, um ihn dann vielleicht (WIE?) vergrämen zu wollen? Zu den Mitteln der Vergrämung mit Gummischrot oder Paintballwaffen gab es vor wenigen Wochen eine Untersuchung im Auftrag des zuständigen Ministeriums. Sie erwiesen sich als nicht geeignet.
Einen Wolf zu töten ist eine Straftat - richtig, aber kein Tatbestand ohne Ausnahme. Sowohl die FFH-Richtlinie als auch das Bundesnaturschutzgesetz sehen eindeutig vor, dass Tiere, die Schäden verursachen oder eine Gefahr für den Menschen darstellen, nach klaren Regeln getötet werden dürfen. Gesetze sind dazu da, dass man sie anwendet!
Richtig in den Kaffeesatz geht es, wenn sich der oberste Wolfsbetreuer die Besiedelung Schleswig-Holsteins mit Wölfen vorstellt. Die von ihm vorgeschlagene Eider-Treene-Sorge Niederung gehört zu den Landesteilen mit der höchsten Weidetierdichte überhaupt. Es gibt in S-H keine Region, die weniger geeignet wäre.
Aber vielleicht ziehen die Wölfe ja schnell weiter, weil sie mit dieser Wolfsbetreuung nicht einverstanden sind. Wölfe und Nutztierhaltung in Schleswig-Holstein haben einen qualifizierteren Umgang mit dem Thema verdient.