Heimlich, still und leise…
Anmerkung: Der Text wurde aufgrund veränderter Quellenlage am 26.11.19 überarbeitet.
Hat bereits vor einigen Monaten der lange erwartete Nationale Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie die Amtsstuben des Bundesamtes für Naturschutz verlassen, um der EU über das Wohl und Wehe geschützter Arten in Deutschland zu berichten. Fast wäre es der Öffentlichkeit völlig entgangen, hätte man nicht ein besonders peinliches Detail daraus in einer Bundestagsdebatte am 24.10.19 öffentlich gemacht: Die dort zitierten 133 Wölfe, die man der EU in besagtem Bericht verraten mochte, waren nur ein Teil der berichteten Wahrheit, die hier anhand des Berichtsteils zum Wolf genauer beleuchtet werden soll.
Die dafür relevanten Dokumente sind unter den folgenden Links verfügbar:
Nationaler Bericht nach Art. 17 Annex B,KON - Wolf Seite 7 - 13
Nationaler Bericht nach Art.17 Annex B, ATL - Wolf Seite 7 - 13
Kombinierte Vorkommens- und Verbreitungskarte, Wolf Seite 3
Reporting under Article 17, Bezugsdokument der EU zur Berichterstellung
Es sind keine Dokumente, um sie flüssig zu lesen, sondern eine Ansammlung von Kodierungen und Daten, die in einen Gesamtbericht der EU zum Zustand der gefährdeten Arten in Europa einfließen. Papier ist geduldig. Daten haben genau und nachvollziehbar zu sein, was die Quellen und den Zeitraum ihrer Erhebung angeht. Hier beginnen die Rätsel.
Es wird eine Karte mit dem Stand „August 2019“ veröffentlicht, im Textteil wird der Zeitraum der Datenerhebung mit 2015-2017 angegeben. Welcher Zeitpunkt oder Zeitraum tatsächlich gilt, ist anhand der daraus abgeleiteten Daten nicht nachvollziehbar. Sie entspricht ungefähr der bekannten Verbreitung im Monitoringjahr 2015/16, wobei es Einträge gibt, die mit seriösen Quellen nicht übereinstimmen. Das Land Bremen hat bis heute kein Wolfsvorkommen aufzuweisen, wie es die Karte suggerieren möchte. Wer die Karte mit welcher Sachkenntnis und welcher Absicht gezeichnet hat, wäre zu hinterfragen. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung vollständig vorhandene Daten des Monitoringjahres 2017/18 fanden in den beiden Berichtsteilen keine Berücksichtigung. Dafür wurde der Bericht anhand der biogeografischen Regionen, deren Grenzen einzelne Bundesländer in bis zu 5 Teile (Niedersachsen) zerlegen, fragmentiert, ohne die für die beiden Regionen ermittelten Ergebnisse zusammenzufassen oder wenigsten in den Berichtsteilen zu erwähnen. Das widerspricht den bereits seit Anbeginn geltenden Grundsätzen der Berichterstattung nach Art. 17 FFH-RL, wenn sich das Verbreitungsgebiet einer Art über mehrere biogeografische Regionen erstreckt.
Die Angaben zur Population sind, wie schon früher in Publikationen des BfN, nicht nachvollziehbar. Als Datum wird 2016-2017 (das Monitoringjahr?) angegeben. Für den gesamten Berichtszeitraum gibt es valide Daten auf den Seiten der DBBW die der Einfachheit halber in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt sind:
Warum wurde diese Zahlen aus den beiden Berichtsteilen nicht in Summe dargestellt, wie es das Berichtsformat unter 13.2 vorsieht? Warum wurden der EU und damit auch der Öffentlichkeit die aktuelleren Zahlen des Monitoringjahres 2017/18 vorenthalten?
Erweitert man die Tabelle um die Vorjahre auf 2007 - 2017, lässt sich auch das Ausmaß der Zunahme über diesen Zeitraum ermitteln:40 %
Bei diesen Abweichungen von gesicherten Zahlen die angewandte Methode mit „Gesamterhebung oder statistisch abgesicherte Schätzung“ zu bezeichnen, erschließt sich auch dem bedarften Leser nicht.
Die günstige Gesamtpopulation wird mit „viel größer als die aktuelle natürliche Population“ angegeben, in Zahlen „0“ (Punkt 6.15 in beiden Berichtsteilen). Wie man das ermittelt hat, wird mit der Standardantwort „k.A.“ belegt.
Versteht man die Antworten zum Habitat der unter 7.1.a, dass Fläche und Qualität des genutzten Habitats nicht groß genug seien, so muss zumindest regional die Wolfdichte bereits zu hoch sein. Eine Angabe, die Bewohner verschiedener Gebiete in DE sicher bestätigen werden.
Die Bewertung von Beeinträchtigungen und Gefährdungen vermittelt in wesentlichen Teilen wohl eher Meinung denn Fachwissen. So ist
-C04 der Kohlebergbau in Form aktiver und aufgelassener Tagebaue mit seinen störungsarmen und wildreichen Randzonen bevorzugtes Ansiedlungsgebiet von Wölfen
-E01 die hohe Gefährdung durch Verkehrswege in einem dicht besiedelten Land unbestritten und sorgt seit 2000 für 75 % der festgestellten Mortalität ohne populationswirksam zu sein.
-F01-F07 Der Wolf hat sich nicht nur in DE als Kulturfolger erwiesen, der sich inzwischen auch in Großstadtnähe zeigt und dort Welpen aufzieht, Beispiel Dresdener Heide.
-G10 Illegale Tötungen sind strafbare Handlungen. Ihr Anteil ist mit 10,5 % der nachgewiesenen Mortalität nicht populationsrelevant, daher ist das Ranking „H“ sachlich nicht gerechtfertigt
-H03 militärische Liegenschaften - siehe C04
Zu den mit „hoch“ berichteten Beeinträchtigungen fehlen die Quellenangaben.
Erhaltungsmaßnahmen:Es hat bisher keine aktiven Maßnahmen zur Ausbreitung des Wolfes gegeben oder sie wurden nicht dokumentiert. Wenn doch dann wären hier verpflichtend Quellen anzugeben. Die unter9.5 genannten Erhaltungsmaßnahmen lassen sich in der Realität nicht wirksam umsetzen.
Wenn die Zukunftsaussichten der Parameter Verbreitungsgebiet und Population gut sind, kann das Habitat nicht schlecht sein. Das ist bestensdokumentiert durch die Vielzahl unterschiedlicher Habitate, die heute vom Wolf in DE genutzt werden.
Angesichts einer kontinuierlichen Zuwachsrate von > 30% über den gesamten Berichtszeitraum danach Verbreitungsgebiet und Population mit U2 (unfavourable-bad) und das Habitat besser mit U1 (Unfavourable- inadequate) zu bewerten, stellt eine nicht verständliche Umkehrung der Zukunftsaussichten in Punkt 10 dar.
Wenn man nicht bereit ist, unter 6.15 die günstige Gesamtpopulation anzugeben, gibt es auch keine Begründung, den Erhaltungszustand der Art mit „U2 (unfavourable-bad)“ zu bewerten.
FFH-Gebiete: Der Wolf ist in der Kulturlandschaft nicht auf solche Gebiete angewiesen, die in der Mehrzahl als Wolfsterritorien viel zu klein sind. In DE wäre auch kein Raum für ausreichend große Gebiete in relevanter Zahl, was unter 12.6 herauszustellen wäre.
Ein Rätsel bleibt, warum das grenzüberschreitende Vorkommen des Wolfes in Mitteleuropa, welches zumindest für Polen, Tschechien, Dänemark und neuerdings auch die Niederlande lt. genetischen Nachweisen der gleichen Population zuzurechnen ist, keinerlei Erwähnung findet. Das Berichtsformat sieht das unter 13.2 zwingend vor.
Fazit: Dieser nationale Bericht bzw. sein Teil davon zur nicht nur in Deutschland umstrittenen Art Wolf wirft die Frage auf, ob der Naturschutz in dem damit betrauten Amt und dessen Mitarbeitern wirklich in guten Händen ist. Die Summe der definitiv falschen und inhaltlich nicht nachvollziehbaren Angaben lässt im Ergebnis nur die Antwort „NEIN“ zu. So leise, wie dieser Bericht nach Brüssel gereicht wurde, so laut muss jetzt der Warnhinweis erfolgen, von welch geringer Qualität und von welcher Gefährlichkeit dieses Papier ist. Offen bleibt die Frage, ob der Bericht auch für andere Arten von dieser „Qualität“ ist.
Werden die Mängel des Berichts in Brüssel weder erkannt noch moniert, kann man sich Kosten und Stellen für dieses Projekt künftig sparen. Daten besserer Qualität und ohne ideologische Verfärbungen kann ein Praktikant unter Zuhilfenahme der Seiten der DBBW innerhalb eines Arbeitstages zusammenstellen.