VERFOLGUNG WERDENDER MÜTTER!

Greta und Frieda werden auf Schritt und Tritt verfolgt

Zwei weitere Lausitzer Wölfe tragen seit Kurzem einen Sender. Die Fähen bekommen dieser Tage vielleicht Nachwuchs.

der Volltext dieses Artikels der Sächsischen Zeitung ist unter der angegebenen URL verfügbar (SZ-Bezahlschranke)

VERFOLGUNG WERDENDER MÜTTER!

Es ist schon toll, was sich der bezahlte Naturschutz in Gestalt des kommerziellen Büros LUPUS (im Dienste von SMUL, BfN und Senckenberg Institut Görlitz) einfallen lässt, um sich den Kontakt zu seinen Brötchengebern, den Wölfe zu erhalten. Dabei ist daran zu erinnern, dass es sich beim Wolf – zumindest bei uns – um eine besonders geschützte („prioritäre“) Art handelt, deren Schutz nicht nur hier in der Lausitz derzeit alles untergeordnet wird, was irgendwie mit Landwirtschaft, Naturschutz oder gar (pfui) Jagd zu tun hat.

Das Ansinnen, im Rahmen des offiziell auch durch europäische Richtlinien geforderten Monitorings möglichst genaue Informationen über das Verhalten der Wölfe in der Lausitz zu erhalten, ist durchaus berechtigt und verständlich. Nur ist in diesem Fall wohl ein wichtiger Punkt auf der Strecke geblieben:

Wo gebietet die Achtung vor der Kreatur Einhalt vor dem Forschungsdrang der Wissenschaft und den kommerziellen Interessen im Dienste dieser Wissenschaft tätiger Subunternehmer?

Abgesehen von Bedenken des Tierschutzes zum beschriebenen Geschehen fallen dem Betrachter einige rechtliche Bedenken ein, über die sich der gemeine Bürger nur unter Strafandrohung hinwegsetzen könnte.

Hierzu wäre das Bundesnaturschutzgesetz § 42 (1) 1 zu zitieren:“Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen….

oder dazu Satz 3:

…an ihren Nist-, Brut- Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen,… oder ähnliche Handlungen zu stören,

weiter im Absatz (2) b

zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur Schau zu stellen oder sonst zu verwenden.

Hinzu kommen weitere rechtliche Aspekte des Tierschutzes und des Jagdrechts, dem der Wolf in Sachsen ebenfalls unterliegt, die für an der Aufzucht des Nachwuchses beteiligte Elterntiere jegliche Nachstellung verbietet.

Abgesehen davon, dass die ethische Einstellung der für diese Aktion verantwortlichen Damen vom Büro LUPUS ein jeder selbst beurteilen mag, wären die genannten rechtlichen Aspekte dieses Handelns genauer zu betrachten, was dem kundigen Juristen zu überlassen wäre.

Offenkundig ist auch dem Nichtjuristen, dass nicht jedes Gesetz in diesem Lande für jeden Bürger gilt und man aus der entsprechenden Position heraus sein ungesetzliches Handeln auch noch in der Presse kundtun darf.

Niemand wird etwas dagegen einwenden, wenn geschützte Arten im Dienste der Wissenschaft schonend gefangen werden, um untersucht und besendert zu werden. Das hat man uns doch mit Hilfe von Fangnetzen und Leinenlappen bereits im Fernsehen gezeigt! Dies dient der Erforschung und dem Erhalt ihrer Art. Dies jedoch in der Setzzeit gezielt mit trächtigen oder säugenden Muttertieren zu veranstalten und dabei Fallen zu verwenden, deren Verwendung bei genauer Betrachtung gegen geltendes Recht verstößt und deshalb streng verboten ist, führt den gewerblichen Naturschutz (nichts anderes betreibt diese Firma) durch das Büro LUPUS ad absurdum.

An anderer Stelle werden großflächige Naturschutzgebiete ausgewiesen, deren Betreten nur einem kleinen Kreis erlauchter Naturschützer gestattet wird. Dem gemeinen Bürger wird dies unter Strafandrohung untersagt – es sei denn, er bucht bei den Erlauchten eine bezahlte Führung oder bequeme Fahrt mit dem Geländebus!

Um die Nistplätze besonders geschützter Vogelarten (z. B. Seeadler) werden Schutz- und Ruhezonen mit einem Radius von 300 Metern ausgewiesen, die jeder (?) Bürger zu respektieren hat. Dort hat auch die Bewirtschaftung des Landes zu unterbleiben oder darf nur unter Einschränkung stattfinden! Wo findet aber dann z.B. der Wiedehopf, das Reh- oder Rotwild seine Nahrung? Dafür finden sich dort regelmäßig weitgehend selbst ernannte Vogelschützer ein, die dem Adlerhorst oder der übrigen Tierwelt mit gefechtsmäßiger Kameraausrüstung wochenlang zu Leibe rücken!

Die weiter unkontrolliert wachsende Zahl der Wildtiere kann sich ja auf den Feldkulturen der Landwirte ernähren, denn die Wildschäden zahlen zumeist die Jagdpächter.

Diese Arten des institutionellen, gewerblichen oder selbst ernannten Naturschutzes, der die Bürger zur Wahrung der eigenen Pfründe in ihren Rechten einschränkt und in Teilen gar enteignet, nützt niemandem außer sich selbst, keinesfalls aber den angeblich so geschützten Arten, die ohne diese Belästigung und Quälerei weit besser gedeihen können! Dafür verschwinden in diesen Kanälen Steuergelder in nennenswerter Größenordnung, ergänzt durch Spendengelder unterschiedlicher Naturschutzorganisationen, die dank fragwürdiger Gemeinnützigkeit wiederum das Steueraufkommen mindern. Dabei ist den NGO’s jedes Mittel bis hin zur gezielten Falschmeldung recht, um das Spendenaufkommen zu Gunsten ihrer wenig effizienten Apparate hoch zu halten. Dem stadtgrünen Gutbürger beruhigt es das Gewissen, den grünen Ablass dort per Spende zu entrichten, um sich anschließend an eingeflogenem Ökogemüse und Lammsteaks aus fernen Ländern zu erfreuen. Wer hier draußen vor der Stadt die Landschaft erhält, wird er nie verstehen.

Wen wundert es, dass viele Bürger angesichts solcher Praktiken immer häufiger von Ökodiktatur sprechen?

Alle schreien nach Tierschutz und Naturschutz.

Was auf der Strecke bleibt, ist die simple Achtung vor der Kreatur!

FN