AW: Wohin geht der Weg des Wolfes eigentlich ?

Auch wenn ich mich hier als Neuling dieses Forums in die Gesellschaft hochweiser Leute begebe, die kenntnismäßig alle übers Wasser laufen können, bitte ich die hitzköpfigen Herrschaften doch mal zu bedenken:

Marterhund hat an anderer Stelle wertvolle links angeboten, die offenbar zumeist ignoriert wurden,
u.a.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU…4PC0532 Ratifizierung war 1998

Diese Angabe zur einer Ratifizierung ist leider falsch, wie aus folgendem Link hervorgeht, den ich auf Anfrage bei der EU erhielt, nachdem kein ratifiziertes Dokument, geschweige denn eine deutsche Umsetzung im Netz auffindbar war:

http://www.europarl.europa.eu/oeil/p.../0183%28COD%29

Dort findet sich die gesamte Leidensgeschichte dieses Entwurfs, dessen Ablehnung im EU Parlament 2005 von der Tierschutzszene laut bejubelt wurde.

Die Chronik endet wie folgt: 26/04/2012 Proposal withdrawn by Commission


Damit ist der Entwurf zu keiner Zeit rechtsgültig gewesen und sollte als Quelle zu diesem Thema nicht genutzt werden. Von dort stammt auch der Passus, dass die sog. Tellereisenverordnung 3254/91 während des Ratifizierungsverfahrens ausgesetzt sei. Ein solches Verfahren hat es nie gegeben, damit war die 3254/91 immer in Kraft.
Der Text darin ist eindeutig:
Artikel 1
Im Sinne dieser Verordnung ist "Tellereisen" ein Gerät zum Festhalten oder Fangen von Tieren durch Bügel, die über einem Lauf oder mehreren Läufen der Tiere zuschnappen und so verhindern, daß das Tier sich befreit.
Artikel 2
Die Verwendung von Tellereisen in der Gemeinschaft ist spätestens ab 1. Januar 1995 verboten.

Ausnahmeregelungen oder Differenzierungen sieht diese Verordnung nicht vor.

Ich hoffe, mit diesem Beitrag etwas zur Beruhigung einiger sehr aufgeregter Foristi beigetragen zu haben.

Der Kern des Problems ist weniger der nicht zu leugnende und fahrlässige Umgang zuständiger Behörden mit Gesetzen und Vorschriften. Dass diese Spielchen mit Wolfsfähen im Kern der Setzzeit gemacht wurden, scheint hier niemanden zu interessieren.

Dazu ein Zitat von Frau Elli Radinger aus ihrem Blog:
Elli H. Radinger hat gesagt…
@ Holger.
Zu 1) Grundsätzlich sollte keine Besenderung jedweder Art während der Setzzeit und während der Welpenaufzucht vorgenommen werden. Das ist auch in Amerika nicht erlaubt. (Meine Erfahrungen zum Besendern beziehen sich auf die Erlebnisse in den USA.)

Deutlicher geht es wohl nicht.
Herzlichen Dank an Frau Radinger


AW: Wohin geht der Weg des Wolfes eigentlich ?

AW: Wohin geht der Weg des Wolfes eigentlich ?

Nachsatz zum posting von heute:

Warum leitet die EU 2004 einen Gesetzgebungsvorgang ein, der 2005 scheiterte, wenn denn in den zwischenstaatlichen Verträgen von 1998 bereits alles geregelt war? Nichts war geregelt außer dem Importverbot für Pelze, deren Herkunftsländer die Richtlinie 3254/91 ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zur EU nicht umgesetzt hatten.
Der nicht zuletzt auf Druck der Tierschutzlobby 2005 gescheiterte Richtlinienentwurf wäre die EU-Umsetzung der AIHTS gewesen. Texte oder Textteile zwischenstaatlicher Verträge ersatzweise zu EU-Richtlinien erheben zu wollen, gehört – Entschuldigung – ins Kabaret.
Sollte der 1998 in der EU und 2008 von Rußland ratifizierte, letztlich zwischenstaatliche Vertrag per hoheitlichem Akt der Russischen Föderation zur Europäischen Richtlinie mutiert sein, würde ich diese Frage gerne an den Staatsrechtler weiterreichen.
Aus diesem Vertrag
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...PC0251:DE:HTML

die Begründung für die Genehmigung in Sachsen angewandter Praktiken herauslesen zu wollen, wäre ein mutiger Versuch. Auch diesem Vertragswerk mangelt es derzeit noch an der Umsetzung in deutsches Recht, wie in den Schlussbestimmungen unter
(3) Dieses Übereinkommen enthält keine Ausführungsbestimmungen. Jede Vertragspartei führt die ihr aus diesem Übereinkommen erwachsenden Verpflichtungen nach ihren eigenen Verfahren durch.
vertraglich vereinbart.

Die an anderer Stelle im Forum genannte Quelle in Sachsen-Anhalt enthält keinen Hinweis auf erteilte Genehmigungen. Auf eine Genehmigung der Landesdirektion Dresden wollte man sich dort wohl nicht berufen.

Nach meiner bescheidenen Kenntnis wurde bis heute in der EU keine Falle zertifiziert. Vorhandene Listen aus Kanada (siehe posting v. Marterhund DANKE!) sind z.T. widersprüchlich. Dort werden für den Wolf zwei Fallentypen gelistet. Die Belisle Footsnare ist, wie schon der Name sagt, als Schlinge in DE per se verboten.
Die Oneida Victor Soft Catch Coil Spring Traps werden vom Hersteller für folgende Tierarten empfohlen O‘Text: Oneida Victor for use in taking beaver, bobcat, coyote, lynx and otter

Den Wolf sehe ich da nicht!

Eine weitere interessante Quelle wäre der Vorgang zur Anfrage Spaniens 2011, der abschlägig beschieden wurde. Wer da Quellen hat, her damit!


AW: Wohin geht der Weg des Wolfes eigentlich ?

Nachsatz die Zweite:

Die offene Frage Spanien störte die Ruhe!
Hier der Link dazu:
http://www.europarl.europa.eu/meetdo...8/907458de.pdf
Ist nicht so lang und lesenswert.
Ich bin ja kein Jurist, aber ich glaube so etwas nennt man Präzedenzfall.
In Bayern wärs a Watschn!
Jetzt sehe ich es noch ruhiger!
Weniger ruhig sollten es die sehen, die für die rechtliche Würdigung dieser Machenschaften verantwortlich sind.

Zitat Ende

Der umfangreiche Text, das Format sei der Herkunft aus dem WuH Forum geschuldet und sollte nicht verändert werden, enthält alle zu Thema und Artikel relevanten Links, um sich als Leser selbst einen Überblick über einen Vorgang zu verschaffen, der aktuell in der sächsischen Tagespresse aufs heftigste verschleiert wird.

Die hier verfügbare Druckversion enthält den wiedergegebenen Text in normaler Seitenformatierung.

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