Herdenschutzhunde für Karnickel?
Eine Stilblüte gefährlichen Inhalts aus der deutschen Behördenlandschaft
Vorbemerkung: Es geht hier nicht um die Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Herdenschutzhunden (HSH) an sich. Das wäre ein zu breites Thema.
Wer im Netz nach einer Richtlinie für Herdenschutzhunde sucht, wird im aktuell wolfsreichsten Bundesland Brandenburg fündig:
Unter diesem LINK gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) ein achtseitiges Papier zum download, welches dem interessierten Leser das erforderliche Wissen und Wege zu fachgerechtem Handeln vermitteln soll.
Bereits bei der Überschrift beginnt es zu haken. Sieht so eine offizielle Richtlinie eines Landesministeriums aus? Bereits im Untertitel wird die Richtlinie zur „Empfehlung“. Nun ja, mit dem Logo des MLUL soll es wohl so sein und der oder die namentlich nicht genannten Verfasser wären dort zu verorten. Einen Ansprechpartner oder eine zuständige Abteilung sucht man vergebens, auch auf der Seite, von der das Dokument abzurufen ist, sind solche Informationen nicht zu finden. Die mehrfach genannte Arbeitsgemeinschaft - Herdenschutzhunde e.V. (AG HSH e.V.) kann es als eingetragener Verein ja wohl nicht sein.
Doch das sind Formalien, die ohne größeren Aufwand reparabel wären. Wie steht es um den Inhalt dieser Richtlinie oder Empfehlung?
Spätestens unter Punkt
„2. Tierarten, bei denen der Einsatz von Herdenschutzhunden möglich ist“
wird der tierhaltende Leser stutzig: Die gedankenlose Aufzählung jeglicher Nutztiere, ungeachtet dessen, ob sie überhaupt in Herden gehalten werden (können), führt uns in die Wunderwelt der Phantasie. Lamas als Neuweltkamele wurden zwar auch schon versuchsweise zum Herdenschutz eingesetzt, tatsächliche und aktive Tätigkeitsnachweise gegen Wölfe dazu sind nicht bekannt, ebenso wenig ihr Schutzbedürfnis durch und ihre Verträglichkeit mit Altweltcaniden in domestizierter Form. Bei der als revolutionär zu bezeichnenden Herdenhaltung von Kaninchen oder Hausgeflügel dürfte zumindest die Fütterung der HSH gesichert sein.
Aus welchen praktischen Erfahrungen der oder die Verfasser die jeweiligen Zahlenschlüssel für „soziale Einheiten“ oder den Schutz der jeweiligen Nutztierart beziehen, wäre durchaus interessant zu erfahren. Die Fachleute im Ministerium haben sicher die entsprechenden Quellen kritisch geprüft.
Doch die Fürsorge für den Hundehalter kommt nicht zu kurz: Die im Abschnitt Haltung und Arbeitsschutz nachzulesenden Hinweise auf Risiken und Nebenwirkungen lesen sich nicht so, als hätte man es mit einem ausgebildeten und auf den Führer geprägten Gebrauchshund zu tun. Ein Hund, den ich nicht überall anfassen kann, der meinen Blick scheut und gegen den ich mich bei Bedarf nicht mit erzieherischen Mitteln durchsetzen kann, ist kein Gebrauchshund sondern eine latente Gefahr! Hat man bei der Festlegung solcher Maßstäbe auch die Hundehalterverordnung für Brandenburg einbezogen?
Angesichts der mehrfachen Nennung der AG HSH e.V. in diesem Papier ist es kein Zufall, wenn von den vielen zu diesem Zweck gezüchteten ausländischen Hunderassen in Brandenburg nur zwei zugelassen sind, die zufällig auch von diesem Verein als einzige gefördert werden. Wenigstens genießen vorhandene fremdrassige Exemplare Bestandsschutz, aber ihre Weiterzucht als HSH wird ausgeschlossen. Einsatz und Zucht von HSH haben in Deutschland schon lange keine Tradition mehr, entsprechende Erfahrungen direkter Nachbarländer auszuschließen ist sachlich nicht nachvollziehbar. Die fachlichen Gründe dafür wären zu hinterfragen.
Damit das alles seine Ordnung hat, wird auch gleich auf der Seite des Ministeriums die Prüfungsordnung des genannten Vereins mit hinterlegt. Ist diese rechtlich bindend? Wenn ja, für wen? Hat das zur Folge, dass alleine die AG HSH e.V. in Brandenburg über das Monopol der Zulassung und Prüfung von HSH verfügt? Dabei kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier Verein, Züchter und nicht zuletzt Richter im Wesentlichen in Personalunion agieren, denn über die für eine Prüfung erforderlichen Richter und deren Qualifikation schweigt man sich vorsichtshalber aus. Über den Wildwuchs selbsternannter Hundezuchtverbände kann der interessierte Leser an anderer Stelle genügend Informationen finden, nur hat dieser offenbar das Alleinstellungsmerkmal des ministeriellen Segens erlangt.
Zur weiteren Fürsorge: Man ist sich sehr wohl bewusst, dass nicht jeder HSH seine Prüfung schaffen kann, aber doch das Recht auf ein ordentliches Hundeleben hat. Nicht ganz einfach für einen Hund, der objektiv einmal mit einem Kampfauftrag gezüchtet wurde, den er gemäß Prüfung nicht regelgerecht wahrnimmt. Wenn diese Tiere dann unter den in Punkt 8.1 - 8.5 beschriebenen Bedingungen gehalten werden sollen, darf gerne wieder auf die Hundehalterverordnung zurückgegriffen werden.
Das Wiehern des Amtsschimmels wird im Abschnitt 9 auf die Spitze getrieben, wenn auch noch Regeln für Normalbürger festgelegt werden, die sich im Umfeld hundebewachter Tierhaltungen in der Landschaft bewegen, seien es Spaziergänger, Wanderer oder Radfahrer mit oder ohne Hund. Woher sollen diese unbefangenen Bürger diese Regeln kennen? Wenn ich mich in der freien Landschaft bewege, darf ich davon ausgehen, dass von den dort gehaltenen Nutztieren für mich keine Gefahr ausgeht, ohne dass ich dafür besondere Regeln kennen oder beachten muss. Wer dort, zu welchem Zweck auch immer, Hunde mit Kampfauftrag hält, hat dies so zu tun, dass für dritte daraus keine Gefahr entstehen kann- siehe Hundehalterverordnung und deutsches Haftungsrecht! Daran ändert auch die Richtlinie eines brandenburgischen Ministeriums nichts.
Es bleibt der bittere Nachgeschmack von bösem Lobbyismus, der hier seine Bremsspuren hinterlassen hat. Nichts dagegen, wenn jemand seine Einkommensquellen diversifiziert, um gerade in der nicht auf Rosen gebetteten Weidetierhaltung über die Runden zu kommen. Dies aber mit einem Monopol auf Kosten eigener Berufskollegen erreichen zu wollen, hat gerade unter den Schäfern der Wolfsgebiete nicht für Freundschaft gesorgt. Einige sprechen bereits von „Hundeverkäufern“, um weniger druckreifen Kommentaren hier keinen Raum einzuräumen.