NÄRRISCHE MINISTER

Wie dumm muss man eigentlich sein, um als Umweltminister in der EU ein derartiges Pamphlet zu verfassen oder mit zu unterschreiben?

Mit Datum vom 31. Januar 2023 kursiert ein Schreiben des slowakischen Umweltministers Jan Budaj an den EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius, in dem sich dieser zusammen mit 11 mitunterzeichnenden Amtskollegen in aller Klarheit dem Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zum „Schutz der Viehwirtschaft und der Großraubtiere in Europa“ vom 24.11.20 widersetzt. Dort war die Kommission in aller Ausführlichkeit dazu aufgefordert worden, sich mit den Auswirkungen der zunehmenden Bestände von Großprädatoren, insbesondere des Wolfes auseinanderzusetzen. Auch auf die verantwortungsvolle Anwendung der Regelungen des Art 16 (1) der Fauna Flora Habitat Richtlinie, kurz FFH-RL (Ausnahmen vom strengen Schutz) wurde gesondert hingewiesen.

Zur gleichen Zeit hatte die Schweiz, welch Sakrileg, vor dem Europarat erfolglos die Rückstufung des Wolfes aus dem Anhang II (streng geschützte Arten) in den Anhang III (geschützte Arten) der sog. Berner Konvention beantragt. Dabei ist zu beachten, dass der Wolf 1979 bei Verabschiedung der Konvention in den wenigsten Unterzeichnerstaaten vorkam und man sich seine Rückkehr auch nicht vorstellen konnte. Gleiches galt für die Verabschiedung der der FFH-Richtlinie 1992.

Das im Schreiben angestimmte Loblied auf die segensreichen Wirkungen der Großprädatoren bei der Regulierung von Wildbeständen erinnert in seiner Euphorie an eine Mischung aus Walt Disneys Bambi und den Flyern einschlägiger Verbände, die insbesondere dem Wolf als hervorragendem Spendengenerator zu höchster Verehrung verpflichtet sind. Wissenschaftlich belegt sind all diese Thesen und Behauptungen für unsere dicht besiedelten Kulturlandschaften nicht. Ein noch mehr an Geld und noch mehr Arbeit für den Herdenschutz durch die Tierhalter werden das Nahrungsverhalten der Wölfe nicht ändern. Das belegen auch die im vergangenen Jahr in Deutschland wieder auf ein neues Rekordniveau von über 1.200 Ereignissen mit über 4.400 betroffenen Tieren angestiegenen Weidetierrisse.

Nur bitte, wer sind denn die Absender und Unterzeichner? Vertreten sie etwa diese Verbände, oder sind sie Kraft Amtes dem Natur- und Umweltschutz insgesamt verpflichtet, zu dem in besonderem Maße auch die extensive Weidewirtschaft in nicht durch käfigartige Zäunungen zerschnittener Landschaft gehört?

Dazu wäre der Hintergrund von Absender und willigen Mitunterzeichnern zu betrachten:

- Die Slowakei, Bulgarien, sowie Spanien und Griechenland für Teile ihrer Länder, haben sich bei Unterzeichnung bzw. ihrem Beitritt zur EU für den Wolf die Einstufung in den Anhang V der FFH-RL ausbedungen. Dort kann er unter strengen Regeln regulär bejagt werden.

- Über das tatsächliche Wolfsgeschehen in Slowenien und Rumänien ist wenig bekannt. Nach Rumänien wurden ungeachtet des Schutzstatus noch vor wenigen Jahren nicht nur aus Deutschland bezahlte Wolfsjagden verkauft.

- In Portugal besteht die reguläre Nahrungsgrundlage der wenigen Wölfe fast ausschließlich aus dort in offener Weidehaltung lebenden Schafen und Ziegen. Wovon sollten sie dort bei dem gewünschtem Herdenschutz leben?

- Luxemburg wird aufgrund seiner Landesfläche und der Bevölkerungsdichte keinen erkennbaren Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand des Wolfes leisten können, was die Unterschrift wohl erleichtert haben dürfte.

- Die Mitunterzeichner Irland und Zypern geben sich in besonderer Weise der Lächerlichkeit preis. Diese Inselstaaten dürften bis zur nächsten Eiszeit vor einer natürlichen Ausbreitung von Wölfen sicher sein.

- Es bleiben Österreich und Deutschland als heute bereits bestehende Schmelztiegel der aus dem Denken des vorigen Jahrhunderts entsprungenen politischen Subpopulationen des Wolfes, deren fast vollständige Verbindung sich aus belegten Verpaarungen in Mitteleuropa belegen lässt. Es bedarf nicht der Besiedelung der letzten Rasterzellen auf den Karten des offiziellen Monitorings, um den längst erreichten günstigen Erhaltungszustand der Art Wolf endlich einzugestehen.

Sehr geehrter Herr Kommissar, bitte betrachten Sie den sehr vernünftigen und nachhaltigen Umgang mit dem Wolf in Ihrem Heimatland Litauen und reichen Sie dieses Schreiben öffentlich als gänzlich verfehlt und in der Sache unangemessen zurück. Als EU-Kommissar haben Sie von fehlgeleiteten Ministern der Mitgliedsländer keine Weisungen entgegenzunehmen.

Bitte erinnern Sie die Absender an ihre Verantwortung für Natur und Ökosysteme insgesamt, denn der Schutz der einen Art Wolf alleine ist kein Artenschutz.

                                                                                                                                                                  

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